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Jahresabschluss erstellen lassen in Stuttgart

Unternehmer, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen am Ende des Geschäftsjahres einen Abschluss aufstellen.

Unsere Steuerkanzlei in Stuttgart übernimmt diese Aufgabe gerne für Sie und garantiert, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Wichtige Informationen zum Jahresabschluss

Unsere Mandanten richten häufig Anfragen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss an uns. Hier beantworten wir die am häufigsten vorkommenden Fragen.

Was ist ein Jahresabschluss und für wen wird er angefertigt?

Der Jahresabschluss ist ein wichtiger Bestandteil der Rechnungslegung und beendet die Aufzeichnungen des Unternehmens für das Jahr. Er ist die Grundlage für die Steuererhebung und er gibt Kreditgebern Einblick in die finanzielle Verfassung des Unternehmens. Aber auch dem Unternehmer selbst bietet der Jahresabschluss nützliche Einblicke in die Finanzsituation der Firma.

Was gehört zum Jahresabschluss?
Das Gesetz fordert, dass der Jahresabschluss eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und gegebenenfalls auch einen Anhang und einen Lagebericht beinhalten muss. Unsere Beratung hierzu bieten wir Ihnen gerne an.

Wie lange muss der Jahresabschluss aufbewahrt werden?
Das Original des Abschlusses muss für einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahrt werden.

Wie teuer ist Jahresabschluss?
Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Sollten Sie noch zusätzliche Anfragen zum Jahresabschluss haben, sind wir sehr gerne für Sie da.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrem Steuerberater!

Wie können wir Ihnen helfen? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage via Telefon, E-Mail oder Kontaktformular und eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

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