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Steuerkanzlei Grass + Hellstern Partnerschaft GmbB bietet Ihnen Steuerberatung für Vereine und Stiftungenin Stuttgart

Umfassendes Leistungsangebot, am Mandanten orientiert.

Steuerkanzlei Grass + Hellstern Partnerschaft GmbB in Stuttgart bietet ein umfassendes, an den Bedürfnissen des Kunden orientiertes Leistungsangebot für Vereinsarbeit. Wir sind spezialisiert auf steuerliche Themen und bieten maßgeschneiderte Lösungen an. 

Wir bieten erfahrene und kompetente Unterstützung für gemeinnützige Vereine und Stiftungen.

Diese Steuern müssen Vereine und Stiftungen zahlen

Vereine und Stiftungen müssen genauso wie Unternehmen und Privatpersonen Steuern zahlen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass ein Steuerberater konsultiert wird, um die gesetzlichen Fristen einzuhalten und Geld einzusparen, das insbesondere für gemeinnützige Strukturen von Bedeutung ist. Für Vereine und Stiftungen können Körperschaftssteuer, Gewerbe- und Umsatzsteuer anfallen.

Gemeinnützige Vereine und Stiftungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Körperschaftssteuer befreit. Wir stehen Ihnen gerne mit vollumfänglicher Beratung bei allen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem komplexen deutschen Steuerrecht zur Seite.

Die Leistungen in der Steuerberatung für Vereine und Stiftungen

Beauftragen Sie uns für:

Steuererklärung
Wir erstellen gerne die turnusmäßig anfallenden Steuererklärungen für Ihren Verein/Ihre Stiftung.

Buchhaltung
Unsere Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung wird von professionellen Experten geleitet. Wir verwenden die notwendige Software, damit die Belege schnell und unkompliziert verarbeitet werden können.

Jahresabschluss
Vereine und Stiftungen sind zur Vorlage von Jahresabschlüssen verpflichtet, um ihren Mitgliedern/Organen Aufschluss über ihre Finanzen zu geben. Zusätzlich gibt es gegebenenfalls durch das Gemeinnützigkeitsrecht Pflichten zum Nachweis der Verwendung der gemeinnützigen Mittel.

Was dürfen wir für Sie tun?

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